Mein Kind hat besondere gesundheitliche Bedürfnisse
Erlebt Ihr Kind gesundheitliche Herausforderungen, die seine Entwicklung oder den Alltag betreffen, bietet die IV vielfältige Unterstützung an. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihr Kind bestmögliche Hilfe für seine Entwicklung und Lebensqualität erhält.
Die IV unterstützt Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr mit verschiedenen Massnahmen, um ihre Gesundheit, Entwicklung und den Einstieg ins Berufsleben zu fördern:
- Medizinische Massnahmen: Vor dem 20. Altersjahr übernimmt die IV die Kosten für die Behandlung bestimmter anerkannter Geburtsgebrechen. Auch bei Kindern ohne Geburtsgebrechen kann die IV unter bestimmten Voraussetzungen chirurgische Eingriffe sowie Physio- und Psychotherapien finanzieren, wenn diese massgeblich zur Erhöhung der Erwerbsfähigkeit beitragen. Zusätzlich bietet die IV eine medizinische Fallführung (Case Management) für Kinder mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen an.
- Berufliche Massnahmen: Wir unterstützen Jugendliche beim Einstieg ins Berufsleben, indem wir ihnen Berufsberatung anbieten und Mehrkosten übernehmen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen während der Erstausbildung entstehen.
- Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag: Ab Geburt kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen, wenn Ihr Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen einen erhöhten Betreuungsaufwand benötigt. Sind dies im Tagesdurchschnitt mindestens vier Stunden, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Intensivpflegezuschlag hinzu.
- Hilfsmittel: Minderjährige Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die für die Ausbildung oder für ein möglichst selbständiges Leben im Alltag erforderlich sind.
- Assistenzbeitrag: Unter bestimmten Bedingungen haben pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, die zu Hause leben, Anspruch auf einen Assistenzbeitrag zur Finanzierung einer Betreuungsperson im Alltag.