Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Fördert die Wiedereingliederung von Menschen mit komplexen Problemen durch ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Institutionen.

Diese Zusammenarbeit ist besonders wichtig, wenn eine Arbeitsunfähigkeit auf verschiedene Ursachen wie gesundheitliche, soziale oder familiäre Probleme zurückzuführen ist. In solchen Fällen ist oft unklar, welche Institution zuständig ist.

Im Rahmen der IIZ einigen sich die beteiligten Institutionen auf ein einheitliches Vorgehen und bestimmen eine zentrale Ansprechstelle für die betroffene Person.

Zu den Partner-Institutionen der IV-Stellen gehören:

  • Die kantonalen Arbeitsämter
  • Die Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfegesetze
  • Private Versicherungseinrichtungen
  • Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
  • Andere öffentliche und private Institutionen, die für die Eingliederung wichtig sind.

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