Frühintervention

Schnellstmöglich Unterstützung bieten, um den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten, eine Umplatzierung im gleichen Betrieb zu ermöglichen oder die Eingliederung in einen neuen Betrieb zu erleichtern.

Durch rasches Handeln wollen wir eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation verhindern. Die Arbeits- sowie Erwerbsfähigkeit der betroffenen Person soll soweit möglich, erhalten oder verbessert werden. Dabei stehen eine Reihe von Massnahmen zur Verfügung.

Während der obligatorischen Schulzeit (ab dem vollendeten 13. Altersjahr):

  • Berufsberatung
  • Arbeitsvermittlung / Ausbildungsplatz


Bei Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit sowie bei Erwachsenen:

  • Anpassungen des Arbeitsplatzes
  • Ausbildungskurse
  • Arbeitsvermittlung
  • Berufsberatung
  • Sozialberufliche Rehabilitation
  • Beschäftigungsmassnahmen
  • Beratung und Begleitung


Eine Anmeldung bei der IV ist erforderlich. Die Frühinterventionsphase dauert maximal zwölf Monate und umfasst keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Taggeldleistungen sind in dieser Phase nicht möglich.

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Ihr ivbs Team