Früherfassung

Die Früherfassung ist ein einfaches Meldeverfahren, um einer drohenden Invalidität entgegenzuwirken.

Durch die Früherfassung kann die IV frühzeitig Kontakt zu Personen aufnehmen, die gesundheitlich bedingt arbeitsunfähig sind oder von Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität bedroht werden. Ziel ist es, durch geeignete Massnahmen den Verbleib im Arbeitsprozess zu sichern oder eine rasche Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Eine Meldung ist sinnvoll in folgenden Fällen :

  • Bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen:
    - ab dem vollendeten 13. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie von Invalidität bedroht sind, noch nicht arbeiten und Unterstützung durch kantonale Brückenangebote oder Koordinationsstellen für Jugendliche erhalten.
  • Bei bereits erwerbstätigen Jugendlichen, und Erwachsenen:
    Wenn sie arbeitsunfähig sind oder Gefahr laufen länger arbeitsunfähig zu werden.

Eine Meldung kann durch die versicherte Person selbst, Familienangehörige, den Arbeitgeber, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Unfall- und Krankentaggeldversicherer sowie kantonale Instanzen/Durchführungsstellen erfolgen. Dritte müssen die betroffene Person vorher informieren.

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