Eingliederungsorientierte Rentenrevision

Auch nach der Zusprache einer Rente kann sich der Gesundheitszustand ändern. Daher prüft die IV-Stelle regelmässig, ob sich die persönliche, medizinische oder finanzielle Situation verändert hat.

Stellt die IV-Stelle fest, dass die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich verbessert werden kann, sucht sie das Gespräch mit der versicherten Person und wird gegebenenfalls Massnahmen zur Eingliederung einleiten. Die Betroffenen erhalten parallel dazu weiterhin ihre Rente.

Übergangsleistung und erleichtertes Wiederaufleben der Rente
Wenn die Eingliederung nicht wie geplant klappt oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, tritt die Übergangsleistung in Kraft. Das bedeutet, dass die IV-Stelle Ihren Rentenanspruch erneut prüft und sicherstellt, dass Sie weiterhin die notwendige Unterstützung erhalten.

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