Berufliche Massnahmen

Unterstützung der IV für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung.

Die berufliche Eingliederung ist ein zentrales Ziel der IV. Sie bietet umfassende Unterstützung, um die Erwerbsfähigkeit trotz körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen zu verbessern oder zu erhalten. Dabei werden Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten und die zukünftige berufliche Perspektive berücksichtigt. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft und hängt von der persönlichen Ausgangslage ab.

Überblick über die beruflichen Massnahmen

  • Integrationsmassnahmen: Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
  • Berufsberatung: Unterstützung bei der Berufswahl
  • Erstmalige berufliche Ausbildung: Für den Einstieg ins Berufsleben
  • Umschulung: Neuer Beruf bei bestehender Einschränkung
  • Arbeitsvermittlung: Hilfe bei der Jobsuche
  • Arbeitsversuch: Testen, ob Sie den Arbeitsplatz dauerhaft halten können
  • Personalverleih: Überbrückung durch temporäre Arbeitsvermittlung
  • Beiträge an Arbeitgebende: Unterstützung für Arbeitgeber, z.B. Einarbeitungszuschüsse
  • Beiträge für Selbständig-Erwerbende: Unterstützung für Selbständige


Die IV-Stellen beraten und begleiten die Versicherten sowie ihre Arbeitgebenden während des gesamten Eingliederungsprozesses. Erst, wenn alle Möglichkeiten zur Wiedereingliederung ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.

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