Taggelder / Reisekosten

Versicherte Personen haben während medizinischer und beruflicher Eingliederungsmassnahmen Anspruch auf Taggelder und die Erstattung von Reisekosten für öffentliche Verkehrsmittel.

Taggelder sichern den Lebensunterhalt der versicherten Person und ihrer Familienmitglieder während der Eingliederung. Sie können auch während der Wartezeit vor Beginn der Eingliederungsmassnahmen ausgezahlt werden.

Die IV bietet zwei Arten von Taggeldern an:

  • das Taggeld, das sich anhand des massgebenden Einkommens bemisst
  • das Taggeld während erstmaliger beruflicher Ausbildung


Für diese beiden Fälle gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungsmethoden.

Reicht das Einkommen trotz Taggeldern nicht für den Lebensunterhalt aus, kann die versicherte Person bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Taggelder mindestens sechs Monate lang ausbezahlt werden.

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