Internationales
Worauf Sie bei der Aus- oder Einreise in die Schweiz im Bereich Soziale Sicherheit achten müssen.
Die steigende Mobilität der Arbeitnehmenden hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Um ein lückenloses Sozialnetz sicherzustellen, hat die Schweiz internationale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.
Wichtige Abkommen:
- EU- und den EFTA-Staaten: Seit dem 1. Juni 2002 regelt das Freizügigkeitsabkommen (FZA) die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweiz.
- EU-Verordnungen: Seit dem 1. April 2012 sind die EU-Verordnungen (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und (EG) 987/2009 zur Durchführung in Kraft.
- EFTA-Staaten: Seit dem 1. Januar 2016 gelten für den Verkehr mit den EFTA-Staaten dieselben Regeln wie für die EU-Staaten, basierend auf der Verordnung (EG) 883/2004.
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Merkblatt Arbeitnehmende im Ausland und ihre Angehörigen
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Merkblatt Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
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Merkblatt Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
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Merkblatt Flüchtlinge und Staatenlose
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Merkblatt Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) ziehen
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Merkblatt Soziale Sicherheit in der Schweiz