Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, welche sie in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützen.

Die IV-Stelle unterstützt Versicherte mit Hilfsmitteln, die einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sind, um

  • die Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten,
  • im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig zu bleiben,
  • Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu ermöglichen,
  • den privaten Alltag möglichst selbstständig und unabhängig zu bewältigen.

Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt auch nach Erreichen des AHV-Rentenalters bestehen. Auch wer vor dem AHV-Rentenalter keine Hilfsmittel bezog, hat als Altersrentenbezüger- und bezügerin Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.

Der Anspruch kann durch Einreichen des Anmeldeformulars bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons geltend gemacht werden.

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