Hilfsmittel
Versicherte Personen haben Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, welche sie in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützen.
Die IV-Stelle unterstützt Versicherte mit Hilfsmitteln, die einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sind, um
- die Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten,
- im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig zu bleiben,
- Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu ermöglichen,
- den privaten Alltag möglichst selbstständig und unabhängig zu bewältigen.
Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt auch nach Erreichen des AHV-Rentenalters bestehen. Auch wer vor dem AHV-Rentenalter keine Hilfsmittel bezog, hat als Altersrentenbezüger- und bezügerin Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel.
Der Anspruch kann durch Einreichen des Anmeldeformulars bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons geltend gemacht werden.