Abklärungen und medizinische Gutachten

Für die Gewährung von Leistungen, wie zum Beispiel einer Rente, benötigt die IV-Stelle umfassende medizinische Abklärungen.

Diese versicherungsmedizinischen Beurteilungen führt der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) im Auftrag der IV-Stelle aus. Falls der RAD die Untersuchungen nicht selbst übernehmen kann, arbeitet die IV-Stelle mit Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen zusammen.

Bei der Zuweisung an externe Gutachter wird zwischen monodisziplinären (ein Fachgebiet) und bi-/polydisziplinären Gutachten (zwei oder mehrere Fachgebiete) unterschieden. Die Vergabe von bi-/polydisziplinären Gutachten erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Die IV-Stellen publizieren jährlich eine Liste, die unter anderem die Namen der Sachverständigen, die Anzahl der erstellten Gutachten und die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten aufzeigt.

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