Abklärungen und medizinische Gutachten

Für die Gewährung von Leistungen, wie zum Beispiel einer Rente, benötigt die IV-Stelle umfassende medizinische Abklärungen.

Diese versicherungsmedizinischen Beurteilungen führt der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) im Auftrag der IV-Stelle aus. Falls der RAD die Untersuchungen nicht selbst übernehmen kann, arbeitet die IV-Stelle mit Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen zusammen.

Bei der Zuweisung an externe Gutachter wird zwischen monodisziplinären (ein Fachgebiet) und bi-/polydisziplinären Gutachten (zwei oder mehrere Fachgebiete) unterschieden. Die Vergabe von bi-/polydisziplinären Gutachten erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Die IV-Stellen publizieren jährlich eine Liste, die unter anderem die Namen der Sachverständigen, die Anzahl der erstellten Gutachten und die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten aufzeigt.

Haben Sie Fragen? 061 225 25 25

Liebe Kundinnen und Kunden

Aufgrund einer technischen Störung sind wir momentan per E-Mail nicht erreichbar.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an 061 225 25 25

Zusätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unser Rechnungsportal aktuell nicht funktioniert und wir Ihre Aufträge momentan nicht erhalten können.

Es kann dadurch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Problem zu lösen, und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihr ivbs Team